Sonntag, 31. Januar 2016

Die Sache mit der Mehrwertsteuer

Der Acte de Francisation...
Mit einem älteren Boot ist man als Segler mit Schweizer Flagge ein bunter Hund. Jeder Zöllner und jede Zöllnerin in der EU fragt sich beim Anblick eines Schweizer Bootes sofort, ob der Eigner die Mehrwertsteuer bezahlt hat. Viele zahlen nicht und fahren alle 18 Monate kurz aus EU-Gewässern hinaus, legen in einem norwegischen oder marokkanischen Hafen an und segeln wieder in die EU zurück. Dieses Verfahren geht ganz gut, wenn man sein Boot in der Ostsee hat oder irgendwo  im Mittelmeer. Man unterbricht auf diese Weise immer wieder die 18monatige Frist, innerhalb der man ein Boot unversteuert in der EU segeln kann.
...und die MwSt-Bstätigung.

Wer diese regemlässigen Trips nicht machen will oder wegen der Distanz schlicht nicht bewältigt, muss nachweisen, dass irgendwer einmal  für das Boot  die Mehrwertsteuer entrichtet hat. Wer ein neueres Gebrauchtboot kauft, wird in aller Regel den Originalkaufvertrag vom Verkäufer ausgehändigt bekommen, bei älteren Booten sind solche Dokumente oft nicht mehr vorhanden.

Die EU hat für ältere Boote die Regeln etwas vereinfacht: Wer ein Boot segelt, das vor 1985 in Betrieb genommen wurde, kann von der gesetzlichen Vermutung profitieren, dass die Mehrwertsteuer entrichtet worden war. Nur, wer kann sicher sein, dass irgend ein Zöllner freundlicherweise annimmt, was iihm die Vermutung suggeriert, wenn er genau zur Happy hour aufkreuzt und die Papiere sehen will?

Die Franzosen lösen das Problem super: Wer als Schweizer ein französisches Gebrauchtboot kauft, muss als erstes im französischen Flaggenschein, dem  Acte de Francisation,  nachsehen, bei welcher Behörde das Boot zum erstenmal immatrikuliert wurde. Im unseren Fall war das im Jahr 1978 in Saint Malo. Inzwischen sind die Immatrikulierungsstellen zusammengelegt worden und nun gilt es herauszufinden, wer für Saint Malo zuständig ist. Stellt sich heraus, es ist der Zoll in Les Sables d'Olonne, der Hauptstadt der französischen Segler sozusagen.

Und siehe da: Die Verwaltung hat alle Angaben über unser Boot aus jener vor-elektronischen Zeit irgendwo in einem Ordner abgelegt und kann bestätigen, dass mit der Mehrwertsteuer, genannt TVA, alles in Ordnung sei. Nicht nur das: Man erhält sogar eine offizielle Bestätigung, sobald das Boot aus dem französischen Schiffsregister gestrichen ist.

Eine höchst effiziente und einfache Lösung eines vertrackten Sachverhalts. Gäbe es eine solche Bestätigung nicht und wäre - wie in unserem Fall - der ursprüngliche Kaufvertrag nach 38 Jahren nicht mehr auffindbar, bliebe nur, mit alten Rechnungen von Winterlagerplätzen, getätigten Reparaturen usw. der gesetzlichen Vermutung auf die Sprünge zu helfen. Oder eben: alle 18 Monate nach Marokko zu segeln oder von der Ostsee aus nach Norwegen, das kein EU-Land ist. Die allerletzte Möglichkeit ist, die MwSt. einfach zu bezahlen, doch bei einem Satz von 20 Prozent des Bootswertes ist man bald einmal bei einer hohen vier- oder gar fünfstelligen Summe. Und wer zahlt schon gerne Steuern?

Samstag, 30. Januar 2016

Das ist unser neues Boot - eine Beneteau First 30

Das Boot ist fast so alt wie ich, mindestens von der Segelkarriere her: Ich begann in den siebziger Jahren zu segeln, "Glenn" wurde 1978 gebaut und hatte drei oder vier Vorbesitzer, so klar ist das nicht mehr.

Der Mann, der sie uns verkauft hat, ist Bretone, 80jährig, und hatte "Dac'hlmat" 22 Jahre lang gesegelt. Ohne Elektronik, mal abgesehen von einem Uralt-GPS: "Je connais mes côtes", sagte er uns zur Begründung  und bot einen unschlagbaren Preis.

Wir googelten den Namen und kamen darauf, dass "Dac'hlmat" so was wie "Anpacken" oder "So, nun mal los" heisst in der Sprache, die in der Bretagne kaum einer mehr spricht. Unmöglich dachten wir, schon wegen des Apostrophs, und haben dem Schiff einen neuen Namen gegeben. Unglück bringt das nicht, sonst würden jedes Jahr Hunderte Skipper untergehen.

Und nun kann es also losgehen. Aber wie genau macht man das?